
Jetzt Angebot sichern und monatlich sparen!
Bei uns in den besten Händen
Unser Tarif-Tipp für Sie
Sie interessieren sich für unsere Strom & Gas fix basis 24-Tarife? Eine gute Wahl! Denn mit unseren fix basis 24-Tarifen entscheiden Sie sich für eine monatliche Ersparnis sowie 24 Monate Preisgarantie auf Energie- und Netzkosten.
Unsere fix basis 24-Tarife
- Erstlaufzeit bis zum 31.03.2027
- Automatische Vertragsverlängerung: endet automatisch
- Kündigungsfrist: endet automatisch
- Preisgarantie bis zum 31.03.2027 1) 4)
Preisvorteil:
Bislang versorgen wir Sie mit unserem Strom und /oder Gas klassik-Tarif im Rahmen der Grundversorgung. Durch einen Wechsel in unsere fix basis-24 Strom- und Erdgastarife profitieren Sie zukünftig nicht nur von 24 Monaten Preisgarantie auf Energie- und Netzkosten, sondern können jeden Monat Kosten sparen!
Beispiel: Bei einem Stromverbrauch von 3.000 kWh/Jahr beträgt die Ersparnis im Tarif "Strom fix basis 24" gegenüber dem Grundversorgungstarif "Strom klassik" circa 190 € brutto/Jahr. Bei Erdgas lassen sich die jährlichen Kosten bei einem Verbrauch in Höhe von 12.000 kWh/Jahr um etwa 199 € brutto senken.
Eine detaillierte Preisgegenüberstellung finden Sie hier.
Wir konnten Sie überzeugen?
Dann füllen Sie jetzt hier unser Angebotsformular aus und sparen Sie schon bald jeden Monat Energiekosten ein.
Detaillierte Preisübersichten für Strom und Erdgas
Die folgenden Tarifübersichten geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Strom- und Erdgaspreise in unseren klassik- sowie fix basis 24-Tarifen:
Preise Strom klassik und Strom fix basis 24
Preise Gas klassik und Gas fix basis 24
Sie haben Interesse an unseren attraktiven Laufzeit-Tarifen?
Dann füllen Sie jetzt unser Angebotsformular aus. Wir senden Ihnen daraufhin zeitnah ein postalisches Angebot zu.
Informationen über die Stromherkunft gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005

Allgemeine Informationen gem. § 41 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz
(1) Produktspezifische Informationen: Angaben zu Vertragsdauer, Kündigungsterminen und Kündigungsfristen finden Sie im Auftragsformular. (2) Preisanpassungen: Die Stadtwerke ist berechtigt und verpflichtet, die vereinbarten Preise, soweit keine Preisgarantie besteht, nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Änderungen der Preise werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die Stadtwerke ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderung auf ihrer Internetseite (www.stadtwerke-osnabrueck.de) zu veröffentlichen. (3) Rücktrittsrecht: Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte. (4) Leistungen und Wartungsdienste: Die Stadtwerke ist verpflichtet, den Strom bzw. Gasbedarf des Kunden zu befriedigen und für die Dauer des Energiebelieferungsvertrages im vertraglich vorhergesehenen Umfang Strom bzw. Gas zu Verfügung zu stellen. Wartungsdienste werden nicht angeboten. (5) Zahlungsweise und Zeitpunkt der Abrechnung: Sie sind berechtigt, fällige Zahlungen unter Angabe Ihrer Vertragskonto-Nummer wahlweise durch Einzugsermächtigung oder Banküberweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu leisen. Den Zeitpunkt der Abrechnung können Sie dem Energieliefervertrag entnehmen. (6) Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung: Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, die Stadtwerke von der Leistungspflicht befreit. Die Stadtwerke wird dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie der Stadtwerke bekannt sind oder von der Stadtwerke in zumutbarerer Weise aufgeklärt werden können. (7) Haftung: Bei Versorgungsstörungen gemäß Satz 1 des vorstehenden Absatzes haftet die Stadtwerke nicht. Etwaige Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des Satzes 1 des vorstehenden Absatzes kann der Kunde gegen den Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt die Stadtwerke dem Kunden auf Anfrage gerne mit. (8) Lieferantenwechsel: Die Stadtwerke wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen. (9) Aktuelle Informationen: Aktuelle Informationen zu Preisen und Produkten finden Sie im Internet unter www.stadtwerke-osnabrueck.de. (10) Streitbeilegungsverfahren / Kundenbeschwerden: Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Verbraucherservice gerichtet werden. Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück, Tel. 0541 2002-2002, E-Mail: kundenservice@swo.de. Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunden und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001 / 53105 Bonn, Tel. 030 22480-500 oder 01805 101000 - bundesweites Infotelefon, Fax 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, der Verbraucherservice der Stadtwerke angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichsstr. 133, 10117 Berlin, Tel. 030 2757240-0, Fax 030 2757240-69, Webseite: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de.
Sie haben Fragen? Unsere Experten sind gerne für Sie da:

49074 Osnabrück
Öffnungszeiten: Mo. bis Do. von 9:00 bis 16:00 Uhr | Fr. von 9:00 bis 14:00 Uhr | Telefonisch erreichbar von 8:30-17:00 Uhr.
1) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung, Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh) und der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,558 ct/kWh). Änderungen dieser Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend. Nach Ende der Laufzeit erfolgt automatisch die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung.
2) Im Verbrauchspreis enthalten sind die Energiebeschaffungskosten, Kosten für den Erwerb und die Entwertung von Herkunftsnachweisen nach § 3 Nr. 29 EEG, Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung sowie Konzessionsabgaben, Stromsteuer (Regelsatz), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG, Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG und der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A.
3) Im Grundpreis enthalten sind die Kosten für den Messstellenbetrieb mit einer konventionellen Messeinrichtung (kME) oder einer modernen Messeinrichtung (mME) im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Bei einem intelligenten Messsystem (iMSys) im Sinne des MsbG werden dem Kunden stattdessen für den Messstellenbetrieb in Abhängigkeit vom jeweiligen Jahresverbrauch nachfolgende Entgelte berechnet, soweit der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) der Messstellenbetreiber des Kunden ist und der Messstellenbetrieb nicht direkt mit dem Kunden abgerechnet wird: bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch der letzten drei Jahre ab 6.001 – 10.000 kWh = 16,81 €/Jahr netto (20,00 €/Jahr brutto), 10.001 – 20.000 kWh = 42,02 €/Jahr netto (50,00 €/Jahr brutto), 20.001 – 50.000 kWh = 75,63 €/Jahr netto (90,00 €/Jahr brutto), 50.001 – 100.000 kWh = 100,84 €/Jahr netto (120,00 €/Jahr brutto). Sofern der Messstellenbetrieb direkt mit dem Kunden abgerechnet wird, reduziert sich der Grundpreis um die Messstellenbetriebskosten.
4) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19%), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,299 ct/kWh), Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh) und der CO2-Preis nach dem BEHG (0,998 ct/kWh). Änderungen dieser Bestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend. Nach Ende der Laufzeit erfolgt automatisch die Belieferung im Rahmen der Grundversorgung.
5) Im Verbrauchspreis enthalten sind die Energiebeschaffungskosten, Entgelte für Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung, Konzessionsabgaben, Energiesteuer, Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV und der CO2-Preis für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019 in der jeweils geltenden Fassung.
6) Der monatliche Grundpreis gilt für eine Anlage mit einem Standardzähler.