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Strom- und Gaspreisentwicklung 2025

Steuern, Abgaben und Umlagen 2025: Das ändert sich für Strom und Gas

Ab 2025 treten neue Regelungen für die staatlich regulierten Preisbestandteile von Strom und Gas in Kraft. Für Strom ergibt sich hinsichtlich dieser staatlich veranlassten Preisbestandteile dabei eine Steigerung um 29,7 % im Vergleich zum Vorjahr - hauptsächlich aufgrund des höheren Aufschlags für besondere Netznutzung (bis 2024 = § 19 StromNEV-Umlage). Auch für Gas gibt es Anpassungen: Hier erhöhen sich die Abgaben und Steuern um insgesamt 14,3 %. 

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt.


Entwicklung der Steuern und Abgaben auf Strom

UmlageDezember 2024 (ct/kWh)Januar 2025 (ct/kWh)Veränderung (ct/kWh)
Stromsteuer
2,052,050
KWKG-Umlage nach § 12 EnFG0,2750,277+ 0,002
Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i.V.m. § 12 EnFG0,6560,816+ 0,160
Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 2024 = § 19 StromNEV-Umlage)0,6431,558+ 0,915
Summe3,6244,701+ 1,077

Entwicklung der Steuern und Abgaben auf Gas

UmlageDezember 2024 (ct/kWh)Januar 2025 (ct/kWh)Veränderung (ct/kWh)
Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV0,0000,0000
Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG

0,250 0,299+ 0,049
Energiesteuer0,550,550
CO2-Preis nach dem BEHG0,8160,998+ 0,182
Gesamt1,6161,847+ 0,231

Strom: Erläuterung der Steuern und Abgaben

Offshore-Anlagen sind Windenergieanlagen, die auf dem Wasser installiert werden. Die Netzumlage beinhaltet zum einen die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Offshore-Netzanschlüsse. Dieser Kostenblock wurde bislang über die allgemeinen Netzentgelte an die Stromkunden weitergereicht. Zum anderen soll sie Investitionen der Betreiber von Offshore-Windanlagen finanziell absichern, wenn diese zum Beispiel durch Verzögerungen beim Netzanschluss keinen Strom einspeisen können. Die Kosten der Absicherung werden bundesweit einheitlich auf alle Stromkunden umgelegt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt beantragen. Zudem können Verteilnetzbetreiber, die im hohen Maße von der Netzintegration der Erneuerbare-Energien-Anlagen betroffen sind, einen finanziellen Ausgleich von den Übertragungsnetzbetreiber verlangen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen dadurch entgangenen Erlöse werden bundesweit einheitlich als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher umgelegt.

Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Dadurch wird ein höherer Nutzungsgrad erreicht, wodurch Brennstoff eingespart und Kohlendioxid-Emissionen vermindert werden können. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Die Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) bundesweit einheitlich auf die Verbraucher umgelegt.

Die Konzessionsabgabe ist eine Gebühr, die von Städten/Kommunen erhoben wird, wenn ein Netzbetreiber die Wege und Straßen nutzt, um Versorgungsleistungen zu legen oder zu betreiben. Die jeweilige Konzessionsabgabe wird seitens des Netzbetreibers weiterberechnet und vom Energieversorger dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Stromsteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Stromsteuer wird von Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.

Gas: Erläuterung der Steuern und Abgaben

Seit Anfang 2021 wird in Deutschland die CO2-Abgabe fällig. Sie ist eine Umweltsteuer auf die Emission von Kohlendioxid. Da es sich bei Erdgas um einen fossilen Brennstoff handelt, wird sie entsprechend auch hier fällig.

Erdgas als fossiler Brennstoff wird, ähnlich wie auch Mineralöl, besteuert, um umweltschädliches Verhalten einzudämmen und energieeffiziente Technologien zu fördern. 

Die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG soll die erhöhten Kosten ausgleichen, die anfallen, um die Gasversorgung weiterhin sicherzustellen; z.B. durch den Einkauf von Flüssiggas.

Um das Gas zu Ihnen nach Hause zu bringen, sind viele Kilometer Leitungen nötig. Diese verlaufen nicht selten unter öffentlichem Raum: z.B. unter Gehwegen und Straßen. Für die Nutzung dieses Raums erheben Städte und Gemeinden die Konzessionsabgabe. Sie ist somit Bestandteil des Gaspreises. Wie hoch sie ausfallen darf, ist gesetzlich geregelt. 

Die Umsatzsteuer wird in Deutschland auf alle Waren und Dienstleistungen fällig. Sie wird vom jeweiligen Unternehmen auf den Waren-/Dienstleistungspreis aufgeschlagen und dann an das Finanzamt abgeführt.

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