
Alle Energiekosten im Griff
Zwei optimale Tarife für Ihr Unternehmen
Seit mehr als 150 Jahren stehen wir als Stadtwerke Osnabrück für eine verlässliche Energieversorgung - maßgeschneidert auf die Bedürfnisse unserer Region. Die Energiekrise hat die enorme Bedeutung von Sicherheit und Planbarkeit für den Betriebserfolg aufgezeigt.
Wir haben daher zwei attraktive Tarifangebote für Sie: Die Tarife ProfiStrom fix basis und ProfiGas fix basis bieten Ihnen mit einer eingeschränkten Preisgarantie bis zum 31.03.2026 oder 31.03.2027 1,2 alle Voraussetzungen, Ihren Betrieb in puncto Energie erfolgreich in die Zukunft zu führen.
Ihre Vorteile:
- 100% Ökostrom
- Eingeschränkte Preisgarantie wahlweise bis zum 31.03.2026 oder 31.03.2027 (beinhaltet Energie- und Netzkosten)1
- Persönliche Ansprechpartner für Ihre Anliegen
- Exklusiver Zugang zur Vorteilswelt mit vielen regionalen Angeboten & Rabatten
Aktive Information über auslaufende Verträge, Preisgarantien und attraktive Folgeangebote
Jetzt informieren!
Wechseln Sie jetzt zu ProfiStrom fix basis oder ProfiGas fix basis: Geben Sie einfach Ihre PLZ und Ihren Verbrauch in den Tarifrechner ein und finden Sie Ihr Tarifangebot.
Zusätzliche Informationen zum Tarif ProfiStrom fix basis

1) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile, wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung, Lieferung oder den Verbrauch von Strom betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies die Stromsteuer (2,050 ct/kWh), Umsatzsteuer (19 %), KWKG-Umlage nach § 12 EnFG (0,277 ct/kWh), Offshore-Netzumlage nach § 17 EnWG i. V. m. § 12 EnFG (0,816 ct/kWh) und der Aufschlag für besondere Netznutzung nach Tz. 7 der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A (1,558 ct/kWh). Änderungen dieser Preisbestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.
2) Ausgenommen von der Preisgarantie sind die von der Stadtwerke Osnabrück AG nicht beeinflussbaren Preisbestandteile wie Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste Belastungen oder Entlastungen, welche die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), Messung (inkl. Messstellenbetrieb), Lieferung oder den Verbrauch von Gas betreffen – auch soweit sie künftig neu veranlasst werden. Derzeit sind dies Energiesteuer (0,550 ct/kWh), Umsatzsteuer (19%), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG (0,299 ct/kWh), Bilanzierungsumlage nach § 29 GasNZV (0,000 ct/kWh) und der CO2-Preis nach dem BEHG (0,998 ct/kWh). Änderungen dieser Bestandteile sind keine einseitigen Preisänderungen im Sinne von Ziffer 6.6 der AGB, sondern bewirken ohne weitere Nachricht automatische Preisanpassungen, auf die beide Vertragsparteien nach Vertragsschluss keinen Einfluss haben. Ziffer 6.3 Satz 7 und Ziffer 6.5 der AGB gelten entsprechend.