Geschäftliches Gespräch

Verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Wir, die Stadtwerke Osnabrück AG, sind uns unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte sowie dem Schutz unserer Umwelt bewusst. Hierzu gehört die Achtung der Menschenrechte und der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt über unsere Wertschöpfungs- und Lieferketten hinweg. Dies erwarten wir auch von unseren Lieferanten.

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen die Stadtwerke Osnabrück AG sowie ihre Beteiligungsgesellschaften nach. Einzelheiten hierzu werden in unserer Grundsatzerklärung dargestellt.

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten eingehalten wird, hat die Stadtwerke Osnabrück AG ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.

Dokumente

SWO-LkSG-Grundsatzerklaerung.pdf

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Grundsatzerklärung der Stadtwerke Osnabrück AG

pdf
138 KB

SWO-LkSG-Verfahrensordnung-Beschwerdeverfahren.pdf

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Verfahrensordnung des Beschwerdeverfahrens

pdf
139 KB
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