Vereinsbus-Aktion

Teilnahmebedingungen

1.    Allgemeines

1.1. Veranstalter


Der Wettbewerb wird von der Stadtwerke Osnabrück AG, Alte Poststraße 9, 49074 Osnabrück veranstaltet (im Folgenden „Stadtwerke“).

1.2 Idee des Wettbewerbs


Im Rahmen ihres gesellschaftlichen Engagements möchten die Stadtwerke einem gemeinnützigen Verein in Osnabrück die Werbefläche auf einem E-Gelenkbus kostenlos zur Verfügung stellen. Vereine oder gemeinnützige Organisationen aus der Stadt Osnabrück können sich zunächst für den Wettbewerb bewerben. Dazu reichen sie über die Seite www.swo.de/vereinsbus die wichtigsten Infos zu ihrem Verein/ihrer gemeinnützigen Organisation ein und vervollständigen den Satz „Wir sind wichtig für das Zusammenleben in Osnabrück, weil…“. Nach Ende des Bewerbungszeitraum wählen die Stadtwerke 10 Vereine bzw. gemeinnützige Organisationen als Finalisten aus. Im Finale entscheiden die Bürgerinnen und Bürger per Mehrheitsentscheid über den Gewinner. Dazu können sie auf der Seite www.swo.de/vereinsbus für ihren Favoriten abstimmen. Jeder Bürger/jede Bürgerin hat dabei eine Stimme. Mehrfach abgegebene Stimmen werden nicht berücksichtigt.

1.3 Gewinn


Der Gewinner-Verein kann einen E-Gelenkbus der Stadtwerke für kostenlose Vereinswerbung gemäß der entsprechenden Teilnahmebedingungen nutzen. Die Werbeflächen auf dem Bus stehen dem Verein für 12 Monate ab Zeitpunkt der Beklebung zur Verfügung. Es handelt sich um eine Ganzgestaltung des Busses (exklusive des Bushecks).

1.4 Teilnehmer


Teilnehmen kann jeder gemeinnützige Verein/ gemeinnützige Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit in der Stadt Osnabrück.

2.     Teilnahmebedingungen

2.1 Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen


Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden.

2.2 Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss


Für den Wettbewerb können sich Vereine bewerben, die

  • gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend und des Sportes verfolgen oder Menschen in Not helfen
  • einen Nachweis über Anerkennung der Gemeinnützigkeit besitzen


Die Vereine benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln.

Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

Die Stadtwerke fördern keine Vereine mit religiöser Ausrichtung sowie die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Stadtwerke schaden.

Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

2.3 Bewerbung und Teilnahmezeitraum


Die Vereine können sich ausschließlich über die Website der Stadtwerke www.swo.de/vereinsbus zunächst bewerben. Der Bewerbungszeitraum startet am 01.10.2024 um 09:00 Uhr und endet am 14.10.2024 um 23:59 Uhr. Jeder Verein/jede gemeinnützige Organisation darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person zum Wettbewerb angemeldet werden.

Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Auf Verlangen der Stadtwerke ist ein Nachweis der Gemeinnützigkeit einzureichen.

Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtwerke auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Stadtwerke. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht.

2.4 Teilnahme am Finale und Abstimmungszeitraum


Aus allen Bewerbern wählen die Stadtwerke 10 Finalisten aus. Die Finalisten werden auf der Website der Stadtwerke für eine Abstimmung präsentiert. Abstimmen können alle Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum vom 17.10.2024 ab 09:00 Uhr bis zum 31.10.2024 um 23:59 Uhr. Der Verein mit den meisten Stimmen gewinnt. Mehrfach abgegebene Stimmen werden nicht berücksichtigt.

2.5 Inanspruchnahme und Abwicklung des Gewinns


Die Stadtwerke wählen den E-Bus nach aktueller Verfügbarkeit aus. Der Verein hat keinen Anspruch darauf, dass der Bus auf bestimmten Linien eingesetzt wird. Dies liegt im betrieblichen Ermessen der Stadtwerke.

Die Stadtwerke kontaktieren den Gewinnerverein per Mail und stellt den Kontakt bzgl. der Layoutgestaltung her.

Die Layoutgestaltung sowie die Beklebung des Busses erfolgt durch den Dienstleister Golenia Werbung GmbH aus Osnabrück.

Der Verein bringt Ideen und Umsetzungsvorschläge für die Gestaltung der Buswerbung ein und stellt ggfs. vorhandenes Material (z.B. Logo oder Bildmaterial) zur Verfügung. Golenia wird anhand dessen einen Layoutentwurf gestalten anhand der allgemeinen Vorgaben der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück zur Busgestaltung.

Die finale Freigabe des Layoutentwurfs erfolgt durch die Stadtwerke.

2.6 Kosten


Dem Verein entstehen für die Layoutgestaltung, die Beklebung des Busses sowie die Nutzung der Werbeflächen keine Kosten.

3. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Der gesamte Wettbewerb sowie die Busgestaltung und -beklebung werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtwerke sowie Golenia Werbung GmbH durch Bild- und Videoaufnahmen begleitet. Mit Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden.

4. Aussetzung des Wettbewerbs

Die Stadtwerke behalten sich das Recht vor, den gesamten Wettbewerb oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.

5. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Stadtwerke und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht soweit die Stadtwerke im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haften. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine/Organisationen. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Jeder Bewerber stellt die Stadtwerke – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der Bewerber herleiten.

6. Datenschutz

Die Stadtwerke und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtwerke die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Die Ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter folgendem Link: www.swo.de/datenschutz

7. Sonstiges

Die Aktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

8. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Siegel Herausragender Regionalversorger Strom und Erdgas Siegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Siegel Schlichtungsstelle Niedersachsen und Bremen Siegel IHK Top-Ausbilder Siegel TÜV zertifiziert